Familienrecht

Scheidung

Nicht jede Ehe oder Partnerschaft hält ein Leben lang. In Berlin wird vielmehr etwa jede zweite Ehe wieder geschieden. Trennungen sind damit längst keine Ausnahme mehr. Dennoch wissen die wenigsten, was nun alles zu regeln ist. Unter welchen Voraussetzungen Sie geschieden werden, was in finanzieller Hinsicht auf Sie zukommt und welche Folgen die Scheidung oder Trennung im Übrigen haben wird – wir begleiten Sie in dieser Lebensphase und beraten Sie kompetent und engagiert.

Dabei sind wir darum bemüht, wo immer die Voraussetzungen dafür gegeben sind, mit den Betroffenen zusammen einvernehmliche Lösungen zu finden - Lösungen, die allen dienen sollen und häufig vor allem im Interesse gemeinsamer Kinder liegen. Aber auch da, wo es „hart auf hart“ geht, werden Sie uns als starken und fachkundigen Berater an Ihrer Seite finden.

Kindesunterhalt

Kinder kosten Geld. Wer sich nach einer Trennung nicht mehr im Alltag um seine Kinder kümmern kann, wird in der Regel zum sogenannten Barunterhalt herangezogen. In welcher Höhe dieser zu zahlen ist, hängt vom Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners ab. Wir erläutern Ihnen, welche Belastungen Sie hier in Abzug bringen können und in welcher Höhe Sie zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet sind (Düsseldorfer Tabelle).

Volljährigenunterhalt

Auch volljährige Kinder haben unter Umständen noch einen Anspruch auf Unterhalt. Unter welchen Voraussetzungen und wie lange dies der Fall ist – darüber werden Sie bei uns kompetent und umfassend informiert.

Umgang

Wer infolge der Trennung vom Partner plötzlich nicht mehr den Alltag mit seinen Kindern teilt, ist auf sein Umgangsrecht verwiesen. Darauf haben nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Kind einen Rechtsanspruch. Zentrale Fragen sind hier aber: Wie oft und wie lange kann ich mein Kind sehen? Ist dies altersabhängig? Habe ich Anspruch auf gemeinsame Ferienzeiten? Wer muss die Kosten des Umgangs tragen?
Dies sind Themen, bei denen es nicht nur um Recht haben geht, sondern bei dem auch emotionale Bedürfnislagen (vor allem der Kinder) eine große Rolle spielen. Auch hier beraten wir Sie mit Fingerspitzendgefühl und kompetent.

Elterliche Sorge

Nach einer Trennung entsteht häufig Streit über die Frage der elterlichen Sorge. Wird diese weiterhin gemeinsam ausgeübt – so bei verheirateten Eltern der Grundsatz – oder besteht Anlass für einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge? Was, wenn keine Einigkeit darüber besteht, bei wem das gemeinsame Kind zukünftig leben soll, das Aufenthaltsbestimmungsrecht also streitig ist? Wir helfen Ihnen in diesen oft auch emotional sehr belastenden Rechtsfragen.

Ehegattenunterhalt

Ehegatten (aber auch Lebenspartner mit gemeinsamen Kindern) sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt schon während der Ehe oder Lebenspartnerschaft –aber erst nach der Trennung wird der Unterhalt häufig zum Streitpunkt. Wir erläutern Ihnen, in welcher Höhe Trennungsunterhalts- und nachehelicher Unterhalt zu zahlen sind. Nach der Unterhaltsrechtsreform spielen dabei vor allem auch Fragen der zeitlichen Befristung eine Rolle. Hierüber sollten sich auch längst Geschiedene oder Getrennte, die noch Unterhalt zahlen, Gedanken machen.

Hausrat

Im Laufe eines gemeinsamen Lebens sammelt sich so Einiges an, das nach der Trennung auseinanderdividiert werden muss. Nur wie? Wem gehören gemeinsam angeschaffte Gegenstände? Und was ist eigentlich Hausrat? Gehört das Auto auch dazu? Der Gesetzgeber sieht eine gerechte und zweckmäßige Verteilung vor. Was das heißt – wir erklären es Ihnen.

Versorgungsausgleich

Im Zuge der Scheidung ermittelt das Gericht von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrages eines Beteiligten bedarf, die Höhe der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften. Hierunter fallen neben Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch solche aus privaten und berufsständischen Versorgungen. Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist kompliziert, so dass hier in jedem Fall fachliche Hilfe hinzugezogen werden muss.

Vermögensauseinandersetzung

Neben dem Hausrat ist nach einer Trennung das in der Ehezeit erworbene Vermögen zu teilen. Häufig spielt hier ein gemeinsam angeschafftes Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung eine große Rolle sowie die Frage, wie mit dem in der Regel gemeinschaftlich aufgenommenen Kredit verfahren werden soll.

Ehevertrag

Viel Ärger nach der Trennung kann Eheleuten erspart bleiben, wenn sie „in guten Zeiten“ einen Ehevertrag abschließen, der für die „schlechten Zeiten“ vorsorgt. Dies gilt übrigens auch für nicht eheliche Lebenspartnerschaften. Über Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Grenzen derselben beraten wir Sie gern.