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Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste deutsche Bundesgericht für Rechtsstreitigkeiten, die die Sozialgesetzbücher (SGB) betreffen. Dazu gehören beispielsweise Angelegenheiten über die Bestimmung des Grades der Behinderung, die Übernahme von Behandlungskosten durch die Krankenkassen oder die Zahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Deutsche Rentenversicherung.

Grundsätzlich ist der Zugang zum BSG nur dann möglich, wenn eine Revision in der unteren Instanz zugelassen wurde. Gegebenenfalls kann auch gegen die Nichtzulassung des Landessozialgerichts mit der Nichtzulassungsbeschwerde eine Verfahrensfortführung vor dem BSG erreicht werden.

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