Baurecht

Baurecht

Im Baurecht wird unterschieden zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das private Baurecht regelt dabei in erster Linie die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den Baubeteiligten, die ein Bauwerk planen und ausführen, darüber hinaus umfasst es das private Nachbarrecht.
Das öffentliche Baurecht, das sich in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht untergliedert, ist dagegen die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die die Ordnung und Förderung von Baumaßnahmen auf Grundstücken regelt. Hier geht es anders als im privaten Baurecht um den Interessenausgleich zwischen dem Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit.

Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden baurechtlichen Problemstellungen:

Privates Baurecht

Vertragsgestaltung
Wir gestalten rechtssicher die Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Nach Ihren Vorstellungen sowie in Einklang mit den maßgebenden Rechtsvorschriften entwerfen und verhandeln wir sowohl Bau-, als auch Handwerker- (BGB, VOB) und Bauträgerverträge.

Durchführung des Bauvorhabens
Auch im Baurecht gilt: Zeit ist Geld! Um Ihre Rechte zeitnah und erfolgreich durchsetzen zu können, bedarf es einer frühzeitigen und zielgerichteten Vertretung. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der baubegleitenden Beratung. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen Probleme in der Bauabwicklung frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und vorausschauend zu lösen. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Vertragspartnern einerseits mit Nachdruck, andererseits aber mit der Zielstellung, einen schnellen und pragmatischen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Parteien herbeizuführen. Eines ist nämlich unbestritten: Langwierige Bauprozesse haben selten einen Gewinner.

Vertretung im Bauprozess
Sofern eine außergerichtliche Einigung der Parteien hinsichtlich etwaiger Bauverzögerungen oder gar Baumängel scheitern sollte, stehen wir auch in einem gerichtlichen Bauprozess mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen Ihnen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dies gilt sowohl für Ansprüche des Auftraggebers (z.B. Gewährleistungsansprüche) als auch für Ansprüche des Auftragnehmers (z.B. Nachtragsforderungen). Schließlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Baubehörden, notfalls auch vor den Verwaltungsgerichten. Wenden Sie sich daher an uns, wenn Sie Probleme mit der Genehmigung Ihres Bauantrages haben. Wir werden in diesem Fall Ihre Bauunterlagen prüfen und gegebenenfalls eine behördliche Entscheidung anfechten. Sofern gegen Sie als Bauherrn eine baubehördliche Anordnung ergangen ist, erörtern wir die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und entwickeln gemeinsam eine Strategie, um Ihre Ziele wirksam durchzusetzen.