Mietrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, das Wohnungseigentumsrecht die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander. Vielfältige gesetzliche Regelungen, die sich zudem schnell ändern können, sowie eine bis ins Detail reichende Rechtsprechung bergen Gefahren, die man durch rechtzeitige anwaltliche Beratung umgehen kann!

Wir beraten und vertreten Sie gern unter anderem bei folgenden Problemen:

Mietvertragsgestaltung

Wir prüfen für Sie bestehende Mietverträge im Wohnraum- und Gewerbemietrecht. Dabei gilt es, die aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit und Gültigkeit einzelner Vertragsklauseln zu kennen und diese auf Ihren Einzelfall anzuwenden.
Gern sind wir Ihnen auch bei der Erstellung von Mietverträgen aller Art behilflich. Wir orientieren uns dabei an Ihren Vorstellungen und bringen diese mit den Anforderungen des Gesetzgebers sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang.

Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen

Sofern die Mietsache nicht den vertraglich vereinbarten Zustand aufweist, stehen dem Mieter verschiedene Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt sowohl für anfänglich vorhandene als auch für später eingetretene Mängel, die das Mietverhältnis nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Wir beraten Sie gern über Ihre Rechte sowie darüber, wie diese durchgesetzt werden können.

Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter ist verpflichtet, jährlich über die angefallenen Nebenkosten eine Abrechnung zu erstellen. Wir prüfen für Sie, ob die konkrete Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt und auch im Übrigen formell und materiell ordnungsgemäß ist. Im Verfahren über etwaige Nachzahlungen vertreten wir mit Nachdruck Ihre Interessen.

Durchführung von Schönheitsreparaturen

Zwischen den Mietvertragsparteien besteht regelmäßig Streit über die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Zu berücksichtigen ist dabei die detaillierte und sich stets fortentwickelnde Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die wir für Sie auf Ihren Fall anwenden. Wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite, damit Ihre Rechte gegenüber dem Vertragspartner gewahrt werden.

Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen und Mietanpassungen

Durch steigende Lebenshaltungskosten sehen sich viele Vermieter gezwungen, in regelmäßigen Abständen die Miete zu erhöhen. Wir prüfen für Sie, ob das konkrete Mieterhöhungsverlangen formell und materiell rechtmäßig ist. Sofern Sie es wünschen, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.

Kündigung von Mietverträgen

Die Beendigung eines Mietverhältnisses birgt regelmäßig erhebliches Konfliktpotential. Wir prüfen für Sie, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorliegen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, um Ihre Interessen gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen.

Räumungs- und Zahlungsklagen

Sofern der Mieter die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung nicht akzeptiert und den Mietgegenstand nicht innerhalb der gesetzten Frist räumt, kommt für den Vermieter eine Räumungsklage in Betracht. Offene Mietzinsen werden dagegen im Wege einer Zahlungsklage geltend gemacht. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Ihre Interessen im Rahmen der jeweiligen gerichtlichen Auseinandersetzung wahr.

Wohnungseigentumsrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie bestehende Kaufverträge überprüfen lassen wollen! Wir kennen die gesetzlichen Regelungen sowie die umfassende Rechtsprechung und beraten Sie gern über Ihre aus dem Kaufvertrag resultierenden Rechte und Pflichten.
Wenn Sie es wünschen, vertreten wir auch Ihre Interessen im Verhältnis zu den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie zur Verwaltung.
Mit Nachdruck setzen wir uns unter anderem dafür ein, dass Ihr gesetzlicher Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durchgesetzt wird, gegebenenfalls unterstützen wir Sie auch bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Auch bei Fragen rund um die Wohngeldabrechnung, den Wirtschaftsplan und die Instandhaltungsrücklage sind wir als kompetente Ansprechpartner stets für Sie da.