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Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Da gerade das Arbeitsrecht im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt wird, kommt den Entscheidungen des BAG zunehmend neben denen des Europäischen Gerichtshofs eine grundlegende Rolle zu.

Vor dem BAG ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Andernfalls kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Das BAG trifft grundsätzlich keine eigenen tatsächlichen Feststellungen, sondern überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich im Hinblick darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Dabei untersucht es, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt und ob sie aus anderen Gründen (un)zutreffend ist. Soweit der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht zulässt, wird dessen Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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    1. Eine Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG schließt eine sonstige Benachteiligung iSd. Satzes 1 nicht aus.2. Droht einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Laufe des Vertragsverhältnisses aufgrund unterschiedlicher Vertragsgestaltung des Arbeitgebers bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten eine schlechtere Behandlung, ist der Arbeitgeber nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG verpflichtet, den ...
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    Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung stellt, mitzubestimmen.