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Der Bundesfinanzhof (BFH) ist im Wesentlichen für Revisionsverfahren gegen Urteile der Finanzgerichte zuständig. Hierbei wird die richtige Anwendung von materiellem Steuerrecht überprüft. Von Ausnahmen (vor allem Zuständigkeitsfragen) abgesehen, hat der BFH also keine Tatsachen festzustellen und zu würdigen.

Sofern ein Finanzgericht die Revision gegen ein Urteil nicht zugelassen hat, entscheidet der BFH ferner über eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde. Hierbei überprüft er, ob nicht ausnahmsweise doch die Revision gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Betracht kommt.

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