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Der Bundesfinanzhof (BFH) ist im Wesentlichen für Revisionsverfahren gegen Urteile der Finanzgerichte zuständig. Hierbei wird die richtige Anwendung von materiellem Steuerrecht überprüft. Von Ausnahmen (vor allem Zuständigkeitsfragen) abgesehen, hat der BFH also keine Tatsachen festzustellen und zu würdigen.

Sofern ein Finanzgericht die Revision gegen ein Urteil nicht zugelassen hat, entscheidet der BFH ferner über eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde. Hierbei überprüft er, ob nicht ausnahmsweise doch die Revision gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Betracht kommt.

News des Bundesfinanzhofs

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  • Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels - Haushaltsaufnahme eines Kindes
    1. NV: Das FG hat dem Amtsermittlungsgrundsatz besondere Bedeutung beizumessen, soweit es sich um Feststellungen handelt, denen nach seinem materiell-rechtlichen Standpunkt entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt. In diesen Fällen muss das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen(Rn.10).2. NV: Es entspricht fehlerfreier Ermessensausübung, gemäß § 116 Abs. 6 FGO zu verfahren, wenn der geltend ...
  • Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts
    NV: Die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstück führt nicht zum wirtschaftlichen Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO) des Wohnungsrechtsinhabers. Dies gilt auch, wenn zu Gunsten des Wohnungsrechtsinhabers eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums eingetragen war oder der Wohnungsrechtsinhaber während der Dauer seines Nutzungsrechts die öffentlichen Abgaben zu tragen ...
  • Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung
    1. NV: Weist das FG die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, liegt ein Verfahrensfehler vor (Rn.6).2. NV: Hat das FG die Klage darüber hinaus für unbegründet erachtet, so muss zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich beider Gesichtspunkte ein Zulassungsgrund dargelegt werden (Rn.7).
  • Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung - Veranlassungszusammenhang
    NV: Wer im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung seines bislang von ihm vermieteten Grundstücks auf Verlangen des Käufers einen schon lange nicht mehr genutzten Erdtank ausbaut, kann die hierfür aufgewandten Kosten nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen (Rn.10) (Rn.11).
  • Kindergeld - Wohnsitz bei Schulbesuch im Ausland
    NV: Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält seinen inländischen Wohnsitz beibehält, sind in der Rechtsprechung des BFH geklärt. Angesichts der für das gesamte Steuerrecht geltenden Definition des Wohnsitzbegriffs in § 8 AO bedarf es auch keiner "klaren Definition" durch den BFH(Rn.10)(Rn.11).