Neuigkeiten Bundessozialgericht
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste deutsche Bundesgericht für Rechtsstreitigkeiten, die die Sozialgesetzbücher (SGB) betreffen. Dazu gehören beispielsweise Angelegenheiten über die Bestimmung des Grades der Behinderung, die Übernahme von Behandlungskosten durch die Krankenkassen oder die Zahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Deutsche Rentenversicherung.
Grundsätzlich ist der Zugang zum BSG nur dann möglich, wenn eine Revision in der unteren Instanz zugelassen wurde. Gegebenenfalls kann auch gegen die Nichtzulassung des Landessozialgerichts mit der Nichtzulassungsbeschwerde eine Verfahrensfortführung vor dem BSG erreicht werden.
Grundsätzlich ist der Zugang zum BSG nur dann möglich, wenn eine Revision in der unteren Instanz zugelassen wurde. Gegebenenfalls kann auch gegen die Nichtzulassung des Landessozialgerichts mit der Nichtzulassungsbeschwerde eine Verfahrensfortführung vor dem BSG erreicht werden.
News des Bundessozialgerichts
© Bundessozialgericht- Krankenkassenwahlrecht - Kündigungsrecht bei höherem Beitragssatz nach einer Fusion von Krankenkassen - keine Einhaltung der Wahlfrist bei verweigerter oder fehlerhaft verspätet ausgestellter Kündigungsbestätigung - keine Rückwirkung - Erforderlichkeit einer wirksamen Kündigungsbestätigung - kein früherer Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bei möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüchen - kein früherer Beginn der Mitgliedschaft nach dem Grundsatz von Treu und Glauben
1. Auch die Festsetzung eines höheren Beitragssatzes nach einer Fusion von Krankenkassen begründet ein Kündigungsrecht gem § 175 Abs 4 S 5 SGB 5 (vgl BSG vom 2.12.2004 - B 12 KR 23/04 R = SozR 4-2500 § 175 Nr 1). (Rn.14)2. Die Frist für die Wahl der neuen Krankenkasse und für deren Nachweis gem § 175 Abs 4 S 4 SGB 5 muss dann nicht eingehalten werden, wenn die gekündigte Krankenkasse durch die rechtswidrige Weigerung, eine Kündigungsbestätigung auszustellen, die Ursache dafür gesetzt hat, ...
