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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehört nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft diese als Akte der Staatsgewalt. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere der Grundrechte. Daneben gibt es Landesverfassungsgerichte und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, die über die Landesverfassungen wachen.

Kommt es zum Streit über die Verletzung der Normen des Grundgesetzes, kann das BVerfG von jedermann angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Allerdings findet keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts. Insofern ist die Bezeichnung als oberstes deutsches Gericht unzutreffend.

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